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Jena kann Kappungsgrenze für Mieten einführen

Datum: 03.12.2019
Rubrik: Politik

Das Kabinett hat heute eine Änderung der Thüringer Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze beschlossen. Nach Erfurt kann nun auch Jena die Kappungsgrenze für Mieten einführen. Eine Prüfung habe ergeben, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Preisen gefährdet ist. Somit erfülle Jena die Bedingungen für die Kappungsgrenze. Die Stadt könne das Instrument nun nutzen, um den Mietanstieg zu verlangsamen und den Mietmarkt zu stabilisieren, sagte Thüringens Minister für Infrastruktur, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. Die Stadt hatte einen Antrag zur Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung gestellt. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass es vor allem für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen immer schwerer wird, preiswerte Wohnungen zu finden. Die Kappungsgrenze schreibt vor, dass ein Vermieter drei Jahre lang die Miete um nicht mehr als 15 Prozent anheben darf. Im Unterschied zur Mietpreisbremse gilt die Kappungsgrenze für Bestandsmieten. Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietung. cd/Foto: Archiv

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