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Allgemeinverfügung regelt Verbot von Straßenblockaden bei nicht angezeigten Versammlungen im Stadtgebiet Jena am 8.1.202

Datum: 08.01.2024
Rubrik: Verkehr

Nachdem sich die umfassenden Straßenblockaden durch Traktoren und LKW an den zentralen Zufahrten zu Autobahnen oder den Hauptverkehrsstraßen der Stadt Jena, etwa der Stadtrodaer Straße, aufgelöst haben, kommt es nach wie vor immer wieder zu einzelnen kurzzeitigen Blockierungen von Straßen durch Traktoren- und LKW-Korsos. Es zeichnet sich zudem nach aktuellen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden ab, dass am heutigen Tage weitere vergleichbare Blockaden an verschiedenen Stellen der Stadt wiederholt durchgeführt werden.

Aus diesem Grund hat die Stadt Jena eine Allgemeinverfügung für den heutigen 8. Januar 2024 erlassen, die regelt, dass derartige Straßenblockaden von Teilnehmenden mit Traktoren, landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und sonstigen Kraftfahrzeugen bei nicht angezeigten Versammlungen verboten sind und unverzüglich aufgelöst werden müssen. Dies gilt auch für erkennbar langsames Fahren, das den Verkehrsfluss erheblich behindert. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und für alle Straßen des gesamten Jenaer Stadtgebietes. Ausgenommen sind Bundesautobahnen und deren Auf- und Abfahrten.

Begründung

Ab etwa 6 Uhr des 8. Januar 2024 zeichnete sich im Stadtgebiet Jena die vollständige Sperrung sämtlicher Zufahrtsstraßen (B 88, Erlanger Allee, B7) stadteinwärts und stadtauswärts durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ab. Seit diesem Zeitpunkt war der fließende Verkehr auf verschiedenen Hauptverkehrsrouten teilweise mehrere Stunden vollständig eingestellt. Es wurden lediglich medizinische Fahrzeuge mit Sondersignal durchgelassen. Im Übrigen entschieden die Verantwortlichen willkürlich über die Durchfahrt einzelner Fahrzeuge, z.B. ÖPNV und Patiententransporte, sofern diese überhaupt bis zur Sperrung gelangten. Insbesondere die Zufahrt zum Universitätsklinikum Jena war damit unmöglich.

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