Durch die Berichterstattung zum Protest von Klimaaktivisten am Mittwoch auf den Schornsteinen des Jenaer Heizkraftwerkes entstand nach Ansicht der Stadtverwaltung der öffentliche Eindruck, die Versammlungsbehörde habe das Handeln der Aktivisten genehmigt oder geduldet und die Protestform damit legitimiert. Diese Darstellung entspricht nach Stadt-Angaben nicht den Tatsachen. Bereits mit Besteigen der Türme, spätestens aber mit Ausrollen des ersten Protest-Banners habe bereits eine Protestform vorgelegen, die im Rahmen der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit die Definition und die Anforderungen an eine Kundgebung im versammlungsrechtlichen Sinn erfüllte. Diese Kundgebung war bei der Versammlungsbehörde nicht angezeigt. Eine Verhinderung der Aktion war somit bereits zum Zeitpunkt des Besteigens nicht möglich. Aus der Nichtanzeige einer Kundgebung resultiere im Umkehrschluss jedoch noch keine Rechtsgrundlage für ein Verbot oder eine unmittelbare Auflösung derselben. Das Kraftwerk befand sich aus betrieblichen Gründen ohnehin nicht in Betrieb, sodass keine Einschränkungen in der Wärmeversorgung der Bürger bestand. Ein Abwägungsprozess führte zu dem Ergebnis, dass ein zwangsweises Beenden der Aktion ein nicht kalkulierbares Risiko für die Polizeibeamten, aber auch für die Aktivisten selbst darstellen würde. Dieser Zustand hielt schließlich solange an, bis alle Aktivisten am Abend die Schornsteine freiwillig verlassen haben und im Anschluss erkennungsdienstlich behandelt wurden.
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