Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Jena hat dem Robert Koch-Institut am Donnerstag 53 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus gemeldet. 50 Fälle sind nach Stadt-Angaben Meldeschluss eingegangen und werden am heutigen Freitag eingearbeitet. Eine Person im Alter über 80 Jahren ist im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben. Bisher liegen die Nachweise für 83 Omikron-Fälle vor. Folgende Einrichtungen sind neu von Infektionen betroffen: die Kindergärten Saaleknirpse und Knirpsenland sowie das Otto-Schott-Gymnasium und das Förderzentrum Janis-Schule. In einem Seniorenheim sind Infektionen aufgetreten, hier werden Bewohner und das Personal getestet. Die Jenaer Statistik vom Donnerstag: Stationär werden zehn Infizierte behandelt, keiner davon auf der Intensivstation. Die Hospitalisierungsinzidenz wird mit 1,8 angegeben und die prozentuale ITS-Belegung (thüringenweit) mit 23,3. Die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz für Jena: 280. Es gilt für Jena weiterhin die Warnstufe 3. Der Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Freitag wurde nun auch in den Thüringer Eindämmungserlass übernommen. Somit gelten die neuen Quarantäneregeln für nachgewiesene Omikron-Fälle auch in Thüringen. Wenn ein Omikron-Fall nachgewiesen wurde, gilt für Kontaktpersonen eine verkürzte Quarantänedauer von sieben Tagen, wenn ein am siebten Tag durchgeführter PCR- oder zertifizierter Antigenschnelltest negativ ist. Für Schüler und Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ohne Testung kann die Quarantäne nach zehn Tagen beendet werden. Geboosterte Kontaktpersonen sowie Kontaktpersonen, die sowohl geimpft als auch genesen sind, müssen nicht in Quarantäne. Auch bei doppelt Geimpften und Genesenen wird auf eine Quarantäne als Kontaktperson verzichtet, sofern die Erkrankung/Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Für positiv Getestete/erkrankte Personen richtet das Gesundheitsamt sich nach wie vor nach den Empfehlungen des RKI. Dort wird aktuell noch nicht zwischen regulären Fällen und Fällen mit Omikron-Variante unterschieden.
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