Am 14. Juli 2025 hat Maja T. nach 40 Tagen den Hungerstreik stark geschwächt beendet. Die Herzfrequenz war zeitweise auf 30 gesunken. Ohnmachtsanfälle bis hin zum Herzstillstand wurden für möglich gehalten, irreversible Organschäden befürchtet.
Bisher ignorieren die ungarischen Behörden Majas Forderung nach Rücküberstellung. Auch eine Verlegung in den Hausarrest wurde abgelehnt.
Majas Vater, Wolfram Jarosch sagt dazu: „Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Auslieferung gegen das Grundrecht nach Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Folterverbot) verstößt. Diese Grundrechtsverletzung dauert seit über einem Jahr an. Seitdem wird mein Kind durch Isolationshaft psychisch gefoltert. In Ungarn findet kein rechtsstaatliches Verfahren statt. Frankreich und Italien haben nicht nach Ungarn ausgeliefert. Georgia Meloni hat sich in einem ähnlichen Fall persönlich für Ilaria Salis eingesetzt. Herr Wadephul sagt, er wolle sich jetzt endlich auch für Maja einsetzen. Nun erwarten wir Ergebnisse."
Foto: Archiv
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