Angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen und angespannten Infektionslage hat der Saale-Holzland-Kreis eine neue Allgemeinverfügung mit weitergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen. Sie tritt am Donnerstag in Kraft und gilt bis einschließlich 24. November. Nun heißt es auch für den Saale-Holzland-Kreis 2G- bzw. 3G-Plus-Regel für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Dafür entfällt die Teilnehmerbeschränkung. Die 3G-Regel gilt bei nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen. Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien wird die Teilnehmerzahl auf 300 begrenzt, es sei denn, der Veranstalter wählt ein Optionsmodell nach 2G oder 3G-Plus. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut gibt es unter www.saaleholzlandkreis.de.
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