Zum Jahreswechsel erinnert das Ordnungsamt des Saale-Holzland-Kreises an die geltenden Vorschriften für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen ausschließlich am 29. bis 31. Dezember 2025 während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten verkauft werden. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 und nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt.
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Fachwerkhäusern ist das Zünden verboten. Unbemannte Himmelslaternen bleiben in Thüringen untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Das Ordnungsamt warnt zudem vor dem Kauf illegaler oder nicht geprüfter Feuerwerkskörper.
Foto: Archiv
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