Die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung liegt vor, die nun auch genaue Maßnahmen bei Inzidenzen unter 50 und unter 35 festlegt. Da in Jena bereits seit mehr als 5 Werktagen eine Inzidenz unter 35 vorlag, sind ab heute (02.06.2021) umfassende Lockerungen möglich.
Kontaktbeschränkung: In geschlossenen Räumen darf sich der eigene Haushalt mit zehn weiteren Personen treffen, im Freien gibt es keine Beschränkung mehr, nur eine Empfehlung.
Veranstaltungen: In geschlossenen Räumen ist ein Test erforderlich. Außerdem gibt es eine Anzeigepflicht zwei Werktage vorab bei der Stadt Jena. Im Freien sind keine Tests und eine Kontaktnachverfolgung erforderlich. Auch hier gibt es eine Anzeigepflicht zwei Werktage vorab bei der Stadt Jena.
Gastronomie: In geschlossenen Räumen ist keine Terminvereinbarung notwendig, es gibt keine Testpflicht, eine Kontaktnachverfolgung ist notwendig. Das gilt auch im Freien.
Campingplätze, Ferienwohnungen: Eine Kontaktnachverfolgung ist notwendig.
Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetriebe: Es ist keine Testpflicht notwendig, aber eine Kontaktnachverfolgung.
Reisebusveranstaltungen: Keine Tests, aber die Kontaktnachverfolgung ist notwendig. Es gilt die Maskenpflicht im Bus (medizinische Maske oder FFP2).
Einzelhandel: Keine Tests, aber die Kontaktnachverfolgung ist notwendig. Es gilt: 10qm pro Kunde, ab 800qm Gesamtfläche: 20qm pro Kunde.
Körpernahe Dienstleistungen: Die Kontaktnachverfolgung ist notwendig. Ein Test ist nur notwendig, wenn die medizinische Gesichtsmaske nicht durchgängig getragen werden kann.
Museen und Gedenkstätten: In geschlossenen Räumen entfällt die Testpflicht, aber eine Kontaktnachverfolgung ist weiterhin notwendig.
Freizeit- und Sportangebote (inkl. Fitnessstudios und Saunen): In geschlossenen Räumen entfällt die Testpflicht, aber eine Kontaktnachverfolgung ist weiterhin notwendig. Im Freien gibt es keine Personenbegrenzung und keine Tests, aber eine Kontaktnachverfolgung.
Kinos, Theater und Zoos sind vollständig geöffnet. In geschlossenen Räumen gibt es keine Testpflicht, aber die Kontaktnachverfolgung ist notwendig.
Musik- und Kunstschulen, Nachhilfeschulen, Angebote der Umweltbildung, Hundeschulen: In geschlossenen Räumen gibt es keine Testpflicht, aber die Kontaktnachverfolgung ist notwendig.
Gesangs- und Blasmusikunterricht, Chorproben: In geschlossenen Räumen sind Testpflicht und Kontaktnachverfolgung notwendig.
Gemeindegesang ist auch in geschlossenen Räumen erlaubt.
Tanz- und Ballettschulen, Yogaschulen, etc.: In geschlossenen Räumen gibt es keine Personenbegrenzung und keine Testpflicht, aber die Kontaktnachverfolgung ist notwendig.
Bäder: In Freibädern gibt es keine Personenbegrenzung und keine Tests, aber eine Kontaktnachverfolgung.
Hallenbäder: Es gibt keine Testpflicht, aber die Kontaktnachverfolgung ist notwendig.
Clubs und Diskotheken sowie "Tanzlustbarkeiten" bleiben geschlossen.
Prostitutionsstätten: Hier gilt die Zwei-Personen-Regel mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung.
Swingerclubs bleiben geschlossen.
Generell gilt:
2 Selbsttests pro Woche für pädagogisches Personal und sonstige Beschäftigte
Über die neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena, die unter anderem auch die Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, wird im Laufe der Woche informiert.
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