Ab 1. August gelten in ganz Thüringen einheitliche Beförderungsbedingungen. Die Verkehrsunternehmen haben sich auf einheitliche Regelungen für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren in Bussen, Bahnen und Straßenbahnen in allen Thüringer Landkreisen sowie kreisfreien Städten verständigt. Ergänzt werden diese thüringenweiten Beförderungsbedingungen bei einigen Verkehrsunternehmen um sogenannte „Besondere Beförderungsbedingungen“, die zusätzlich individuelle Regelungen enthalten. Weitere Informationen gibt es unter www.bus-bahn-thueringen.de. cd
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