Landrat Andreas Heller begrüßt die erneute Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes, die im Juni vom Landtag beschlossen wurde. Mit dem neuen Gesetz können jetzt wieder vertragliche Regelungen zwischen Landkreisen und Gemeinden für die entgeltliche Nutzung von Sportstätten für den Schulsport abgeschlossen werden. Mit dem zunächst beschlossenen 1. Gesetz zur Änderung des Sportfördergesetzes wurden vertragliche Vereinbarungen zwischen Landkreisen und Gemeinden über eine entgeltliche Nutzung gemeindeeigener Sportanlagen für den Schulsport ausgeschlossen. Demgegenüber verpflichtet das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz die Landkreise, die Sachkosten für die Sportstätten bei der Nutzung für den Schulsport zu tragen. Diese widersprüchliche landesrechtliche Situation wurde nun durch eine Neuregelung des Sportfördergesetzes aufgelöst. cd/Foto: Archiv
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