Landrat Andreas Heller begrüßt die erneute Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes, die im Juni vom Landtag beschlossen wurde. Mit dem neuen Gesetz können jetzt wieder vertragliche Regelungen zwischen Landkreisen und Gemeinden für die entgeltliche Nutzung von Sportstätten für den Schulsport abgeschlossen werden. Mit dem zunächst beschlossenen 1. Gesetz zur Änderung des Sportfördergesetzes wurden vertragliche Vereinbarungen zwischen Landkreisen und Gemeinden über eine entgeltliche Nutzung gemeindeeigener Sportanlagen für den Schulsport ausgeschlossen. Demgegenüber verpflichtet das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz die Landkreise, die Sachkosten für die Sportstätten bei der Nutzung für den Schulsport zu tragen. Diese widersprüchliche landesrechtliche Situation wurde nun durch eine Neuregelung des Sportfördergesetzes aufgelöst. cd/Foto: Archiv
Am Gründonnerstag startet die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten auf den Dornburger Schlössern in die... [zum Beitrag]
Der Zweckverband JenaWasser verlegt seit dieser Woche zwischen Großlöbichau und Jenalöbnitz auf einer... [zum Beitrag]
Im Saale-Holzland-Kreis werden auch in diesem Jahr der Umweltpreis, der Förderpreis für... [zum Beitrag]
Zwischen 7. und 30. April 2026 ist die Landesstraße 1070 zwischen dem Kreisverkehr A9-Anschlussstelle Bad... [zum Beitrag]
Am 20. Mai findet der Kreisseniorentag des Saale-Holzland-Kreises 2026 statt. Austragungsort ist diesmal... [zum Beitrag]
Landrat Johann Waschnewski lädt am Sonnabend, 25. April, zur Frühjahrswanderung 2026 ein. Die Tour führt... [zum Beitrag]
Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises hat am 25. März 2026 die Haushaltssatzung und den Doppelhaushalt... [zum Beitrag]
In den Dornburger Schlossgärten bepflanzt das Gartenteam der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in... [zum Beitrag]
Die Arbeitslosigkeit im Saale-Holzland-Kreis ist im März 2026 gesunken. 2.248 Menschen waren arbeitslos... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !