Das Verwaltungsgericht in Gera habe nun bestätigt, dass das Grundstück in Löbstedt nicht als Wagenplatz genutzt werden darf, so die OTZ. Die 4. Kammer des Gerichts habe mit ihren Beschlüssen Eilanträge des Vereins „Auf Achse“ gegen die Allgemeinverfügung der Stadt abgelehnt. Das Gericht betonte, dass das Projekt Wagenplatz baurechtlich ungenehmigt errichtet worden sei. An seinem aktuellen Standort sei es nicht genehmigungsfähig, da es sich in einem festgesetzten Naturschutz- sowie Überschwemmungsgebiet befinde.
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