Der Antrag der Bürgerinitiative „Mein Eichplatz - Unser Jena" auf ein Bürgerbegehren ist von der Stadtverwaltung für unzulässig erklärt worden. Jetzt bleibt der Bürgerinitiative nur noch der Weg vor das Verwaltungsgericht.
Am 31. Mai hatte die Bürgerinitiative den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens eingereicht. Die Bürgerinitiative hatte vor, mit Hilfe eines Bürgerbeteiligungsverfahrens einen neuen Entwurf für die Bebauung des Eichplatzes zu entwickeln. Nach Darstellung von Lothar Dornbusch vom Fachdienst Recht wäre es sachlich richtig gewesen, wenn die Bürgerinitiative sich gegen den 3. Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Stadtrates gerichtet hätte. Der allerdings wurde bereits am 27. Oktober 2010 gefasst. Die Frist sei also verstrichen. cd
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