In dieser Woche hat die Stadtverwaltung begonnen, allen Bürgern ihre Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl zuzusenden. Wer bis zum 5. Mai keine Wahlberechtigung erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch im Fachdienst Bürgerdienste unter 49 3828 zu melden. In der Woche vom 6. bis 10. Mai liegt im FD Bürgerdienste (Briefwahlbüro, Veranstaltungsraum, Zugang über Klostergasse) das Wählerverzeichnis zur Einsicht aus. Bei Bedarf können gegen das Wählerverzeichnis Einwände erhoben werden. In zwei Wochen folgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des Europäischen Parlamentes.
Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen ist es auch möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Stadt empfiehlt die Online-Beantragung entweder über den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen QR-Code oder über die städtische Internetseite www.jena.de/briefwahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am 3. Mai, wenn die Stimmzettel geliefert sind. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen mit der Post sollte spätestens bis Mittwoch, 22. Mai 2024 erfolgen, so dass die rechtzeitige Zustellung der Wahlbriefe gewährleistet ist.
Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt (Fachdienst Bürgerdienste, Veranstaltungsraum, Zugang über Klostergasse) ab 6. Mai abgeholt werden. Das Briefwahlbüro ist montags und freitags, 8.30 bis 13.00 Uhr, dienstags 8.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs, 9.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags, 8.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Hier kann auch sofort gewählt werden.
Foto: Stadt Jena
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