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Vorfahrtsregelung am Münchenrodaer Grund

Datum: 03.09.2026
Rubrik: Politik

Die neue Vorfahrtsregelung an der Kreuzung B7/Münchenrodaer Grund sorgt weiterhin für Kritik. Einwohner Sebastian Götte bemängelte im Stadtrat, dass Radfahrer dort inzwischen dem Autoverkehr Vorfahrt gewähren müssen. Die zuvor rot markierte Radwegfurt wurde entfernt. Dadurch sei der Radweg für Autofahrer schlechter erkennbar. Zudem werde die Wartepflicht auf die Radfahrer verlagert.

Stadtentwicklungsdezernent Dirk Lange begründete die Änderung mit dem Unfallgeschehen. An der Stelle habe es vier nachgewiesene Unfälle mit Fahrradbeteiligung und weitere vermutete Fälle gegeben. Polizei und Straßenbaulastträger hätten die Stadt deshalb aufgefordert, den vorgesehenen Regelzustand herzustellen. Die frühere Bevorrechtigung der Radfahrer sei eine davon abweichende Lösung gewesen.

Lange räumte aber ein, dass auch die jetzige Verkehrsführung nicht optimal sei. Wegen der eingeschränkten Platzverhältnisse bis zur Brücke sei die Situation schwierig. Bereits in der kommenden Woche will die Stadt deshalb erneut mit Polizei und Straßenbaulastträger beraten.

Götte sprach zudem ein weiteres Problem an: Ein abbiegendes Auto hat gegenüber dem Radverkehr Vorfahrt, muss beim Abbiegen aber gleichzeitig auf querende Fußgänger achten. Lange verwies hierzu auf Paragraf 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung. Danach bestehen beim Abbiegen besondere Pflichten gegenüber Fußgängern. Eine generelle Bevorrechtigung der Fußgänger sieht die Stadt an dieser Stelle jedoch nicht.

In seiner Nachfrage wollte Götte deshalb wissen, ob zusätzliche Maßnahmen geplant sind, um Autofahrer deutlicher auf die Querung aufmerksam zu machen. Lange verwies auch hierzu auf das Gespräch in der kommenden Woche.

Foto: JenaTV/Archiv

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