Ab sofort erteilt die Stadtverwaltung Gera auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung Ausnahmegenehmigungen zum Parken auf dem Hofwiesenparkplatz. Diese gelten jedoch nicht während Sperrungen bzw. Teilsperrungen des Parkplatzes aufgrund von Volksfesten oder anderen Veranstaltungen. Es werden Genehmigungen mit einer Geltungsdauer von einem oder einem halben Jahr erteilt. Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung von einem Jahr beträgt 200 Euro, für ein halbes Jahr 100 Euro. Sie ist in bar zu entrichten. Interessenten können die Genehmigungen unter Vorlage des Personalausweises und des Fahrzeugscheines im Fachdienst Verkehr, E.-Toller-Straße 15, Zimmer 333 beantragen. Es wird empfohlen, vorher einen Termin - Telefon 0365 838 4122 - zu vereinbaren.
Auf den Dornburger Schlössern kann am Tag des offenen Denkmals, dem 14. September, ein Gebäude besichtigt... [zum Beitrag]
Zum bundesweiten Warntag am 11. September 2025 werden um 11:00 Uhr alle vorhandenen und technisch... [zum Beitrag]
Die angehenden Gesellen des Tischlerhandwerks stellen ihre Gesellenstücke am 22. August 2025, von 8:00 bis... [zum Beitrag]
Anlässlich der 1. Hopfenmeile in Schkölen am Samstag, 6. September, bietet die JES Verkehrsgesellschaft... [zum Beitrag]
Die Grundschule in Golmsdorf veranstaltet am 26. September mit Unterstützung des Schulfördervereins einen... [zum Beitrag]
Am Sonntag, 31. August, bietet der ADFC Jena-Saaletal eine Radtour durch den Saale-Holzland-Kreis an.... [zum Beitrag]
Im Rahmen des diesjährigen Jenaer Freiwilligentag sollen Samstag, 13. September, in Kahla die... [zum Beitrag]
Quirla: Donnerstag, kurz vor 8:00 Uhr, wollte eine 35-jährige Pkw-Fahrerin von der Landstraße in Richtung... [zum Beitrag]
Unter dem Titel „Double Fantasy“ präsentiert die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Porzellanobjekte... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !