Das Förderprogramm der Stadt Jena zur Solarstromerzeugung läuft Ende des Jahres aus. Im Fördertopf 2, der speziell für Jenabonusberechtigte (Empfänger von Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld, BaföG etc.) eingerichtet wurde, stehen noch Gelder zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 75 % der Anschaffungskosten einer sogenannten steckerfertigen Photovoltaik-Anlage (max. 600 Watt), höchstens jedoch 600 Euro. Anträge können noch bis zum 31.12.2023 über ein reines Online-Formular oder über ein PDF-Formular gestellt werden. Neben Angaben zum Antragsteller, zum Eigentumsverhältnis, zum Gebäude und der Bankverbindung muss ein Foto eingereicht werden, aus dem hervorgeht, wo die Anlage installiert werden soll. Mieter müssen darüber hinaus im Vorfeld die Zustimmung des Vermieters einholen. Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind dabei unbedingt zu beachten. Genauere Informationen und das Antragsformular: jena.de/solarstrom
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