Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zu stellen. Diese finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt. Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bis einschließlich 31. März gestellt werden. Die Fördermittel sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen wie für zentrale und dezentrale Dankeschön-Veranstaltungen, Weiterbildungskosten, die Gewinnung neuer Freiwilliger und für Aufwandsentschädigungen. Das Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind zu finden unter service.jena.de. cd
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