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Dezember-Soforthilfe: Informationen für Fernwärmekunden der Stadtwerke Energie

Datum: 29.11.2022
Rubrik: Wirtschaft

Mit Blick auf die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen der Wärmekunden im Dezember informieren die Stadtwerke Energie ihre Fernwärmekunden zur Umsetzung der staatlichen Soforthilfe. Die Stadtwerke Energie zahlen an anspruchsberechtigte Fernwärmekunden im Dezember einen einmaligen gesetzlich geregelten Kompensationsbetrag, den sie aus Bundesmitteln erstattet bekommen. Wer anspruchsberechtigt ist, regelt das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz. Mieter in fernwärmeversorgten Gebäuden werden ebenfalls entlastet. Die Weitergabe der Entlastung erfolgt über den Vermieter. Die Stadtwerke Energie weisen darauf hin, dass der Dezemberabschlag Fernwärme regulär gezahlt werden muss. Bei der überwiegenden Zahl der Kunden wird die Kompensation nach Stadtwerke-Angaben 120 Prozent des Septemberabschlages betragen. Die Stadtwerke Energie sind verpflichtet, Daten ihrer anspruchsberechtigten Fernwärmekunden weiterzuleiten. Alle Fernwärmekunden erhalten in den nächsten Wochen ein Schreiben. Für weitere Informationen: www.stadtwerke-jena.de/energie/waerme-soforthilfe. cd

 

 

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