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Dezember-Soforthilfe: Wie erfolgt die Umsetzung für Erdgaskunden der Stadtwerke Energie?

Datum: 24.11.2022
Rubrik: Wirtschaft

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Gaskunden im Dezember eine staatliche Soforthilfe erhalten. Für Privat- und kleinere Gewerbekunden der Stadtwerke entfällt der Dezemberabschlag. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts tun, denn der Dezemberabschlag wird nicht automatisch eingezogen. Wer per Dauerauftrag, in bar oder als Überweisung zahlt, der muss die Zahlung im Dezember aussetzen. Für Mieter, die nicht selbst Erdgaskunde bei den Stadtwerken Energie sind, wird die Soforthilfe über die nächste Heizkostenabrechnung durch den Vermieter weitergegeben. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz regelt, welche größeren Unternehmen und Einrichtungen die Soforthilfe erhalten. Dabei werden vor allem größere Verbraucher wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen berücksichtigt. Für die Stadtwerke Energie bedeutet die umgehende Umsetzung der Entlastung jedoch einen erheblichen internen Aufwand: Seit Oktober arbeitet ein Projektteam daran, die Zahlungsläufe aller Kunden anzupassen. Weitere Informationen gibt es unter www.stadtwerke-jena.de. dh

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