Ab Anfang 2023 müssen Arbeitgeber zur Übermittlung von Bescheinigungen an die Arbeitsagentur das elektronische Verfahren BEA verpflichtend nutzen. Ab dem 1. Januar ist ausschließlich die digitale Übermittlung möglich. Dadurch lassen sich nach Angaben der Arbeitsagentur Kosten für Erstellung, Druck und Versand sowie Zeit sparen und Nachfragen durch die Agentur für Arbeit würden sich reduzieren. Für Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und Nebenerwerbstätigkeiten), die bis zum 31. Dezember 2022 beendet wurden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de.
Zum 1. August 2026 übernahm Martin Spier die Leitung des SCHOTT Standorts Jena. Er folgt auf Armin Vogl,... [zum Beitrag]
Auf dem Jenaer Ausbildungsmarkt sind auch kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres noch zahlreiche... [zum Beitrag]
Die Zahl der Arbeitslosen in Jena ist im August 2026 erneut gestiegen. Insgesamt waren 3.927 Menschen... [zum Beitrag]
Zum 1. August 2026 werden im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) die Fahrpreise angepasst. Damit ändern... [zum Beitrag]
Die Kreishandwerkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis hat vergangene Woche erstmals ihre Goldene Ehrennadel... [zum Beitrag]
Der Photonik-Konzern Jenoptik erzielte im 1. Halbjahr 2026 einen Umsatz in Höhe von 503,2 Mio Euro und... [zum Beitrag]
Kristin Weiß bleibt weitere fünf Jahre Geschäftsführerin der Stadtwerke Jena Netze. Die Aufsichtsgremien... [zum Beitrag]
Die Arbeitslosigkeit ist in Jena im Juli gestiegen. Nach Angaben der Arbeitsagentur waren 3.833 Menschen... [zum Beitrag]
Immer häufiger sind Verbraucher in Jena und Umgebung mit unseriösen Handwerkern konfrontiert, die ihre... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !