Ab Anfang 2023 müssen Arbeitgeber zur Übermittlung von Bescheinigungen an die Arbeitsagentur das elektronische Verfahren BEA verpflichtend nutzen. Ab dem 1. Januar ist ausschließlich die digitale Übermittlung möglich. Dadurch lassen sich nach Angaben der Arbeitsagentur Kosten für Erstellung, Druck und Versand sowie Zeit sparen und Nachfragen durch die Agentur für Arbeit würden sich reduzieren. Für Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und Nebenerwerbstätigkeiten), die bis zum 31. Dezember 2022 beendet wurden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de.
Die E-Commerce-Firma dotSource legte in den 20 Jahren seit ihrer Gründung ein beachtliches Wachstum hin.... [zum Beitrag]
Die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen lädt am Montag, 9. März 2026, zu einem Sprechtag für Gründer... [zum Beitrag]
Die Zahl der Arbeitslosen in Jena ist im Februar auf 3.667 gesunken. Das sind 66 Personen weniger als im... [zum Beitrag]
Der Aufsichtsrat der JENOPTIK AG hat Dr. Dominic Dorfner zum künftigen Vorstandsvorsitzenden der... [zum Beitrag]
Während der anstehenden Sanierung des Freizeitbades GalaxSea ab Juni 2026 ziehen Massagen und... [zum Beitrag]
Der Jenaer Nahverkehr feiert in diesem Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Seit April 1901 gibt es in Jena... [zum Beitrag]
Mit einer überarbeiteten Webseite sind die Stadtwerke Jena Netze seit dem 10. März im Internet vertreten.... [zum Beitrag]
Andreas Krey wurde vom Amtsgericht Jena mit Wirkung ab dem 20. März 2026 bis zum Ablauf der nächsten... [zum Beitrag]
Die Porzellanmanufaktur Kahla/Thüringen GmbH hat beim Amtsgericht Gera einen Antrag auf Eröffnung eines... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !