Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch danach kann ein Anspruch darauf bestehen. Zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden. Darauf wies die Agentur für Arbeit Jena hin. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. dh
An der Paradiesbrücke sind gestern die neuen Gleisjoche geliefert worden. Im Vergleich zu herkömmlichen... [zum Beitrag]
„Eine große Mehrheit ist definitiv gegen diesen Schwachsinn“ – so lautete einer der Kommentare unter... [zum Beitrag]
Die Stadtwerke Jena Netze warnen vor Schreiben privater Messstellenbetreiber. Vor allem Kunden im Norden... [zum Beitrag]
Der Parkplatz am Südbad ist am Sonntag bis 17:00 Uhr gesperrt. Grund ist das Regionalliga-Heimspiel des FC... [zum Beitrag]
Ausgelöst durch die großen Waldbrände in Spanien und Frankreich rückt das Thema Wald- und... [zum Beitrag]
Im Internationalen Centrum „Haus auf der Mauer“ in Jena werden ab Oktober drei Räume für studentische... [zum Beitrag]
Ein Eis mit Oberbürgermeister Thomas Nitzsche gehörte zum Ferienprogramm für 18 Jugendliche aus Jenas... [zum Beitrag]
Das Jugendzentrum Westside lädt gemeinsam mit dem Präventionsprojekt Fair Play Fight Jena vom 3. bis 7.... [zum Beitrag]
Eine neue Funktion der Feuerwehr App FRIEDA erleichtert Ersthelfern nach einem Einsatz den Zugang zu... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !