Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch danach kann ein Anspruch darauf bestehen. Zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden. Darauf wies die Agentur für Arbeit Jena hin. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. dh
Am vergangenen Wochenende fand in Jena der jährliche Bundeskongress der Friedensorganisation... [zum Beitrag]
Wie finde ich die richtige Sportart für mich? Diese Frage stellen sich viele Kinder. Am 2. Mai ab 9:00 Uhr... [zum Beitrag]
Im Gefahrenabwehrzentrum Jena kamen am Montag Ansprechpartner des Notfallverbundes Jena zusammen, um sich... [zum Beitrag]
Erst Carl Zeiß, jetzt Ernst Abbe: Eine weitere Schlüsselfigur der Jenaer Geschichte bekommt ihre eigene... [zum Beitrag]
Am 1. Mai 2026 verwandelt sich die Sophienstraße erneut in eine lebendige Festmeile: Von 11:00 bis 17:00... [zum Beitrag]
Am Donnerstag, 7. Mai, laden die Jenaer Bäder zum „FeierAbend am Strandschleicher“ ein. Von 16:00 bis... [zum Beitrag]
Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wählte Walter Rosenthal am Dienstag in... [zum Beitrag]
Seit 2010 haben die FSJler der LKJ Thüringen (Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V.)... [zum Beitrag]
Das Universitätsklinikum Jena ist für sein besonderes Engagement im Bereich Organspende ausgezeichnet... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !