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Anzeige und Erlaubnis von Veranstaltungen durch die Stadt Jena notwendig

Datum: 01.07.2021
Rubrik: Vermischtes

Größere nicht-öffentliche bzw. private Feierlichkeiten, wie beispielsweise Hochzeitsfeiern, Abibälle, oder Geburtstage sind wieder möglich. Wenn unter freiem Himmel mehr als 70 und in geschlossenen Räumen mehr als 30 Personen teilnehmen, muss bei der Stadt Jena fünf Werktage vorab eine Anzeige eingehen. Auch öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens fünf Werktage im Voraus angezeigt werden. Öffentliche Großveranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen unter freiem Himmel und mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen sind ebenfalls wieder möglich, jedoch nur nach Erlaubnis. Ein entsprechender Antrag muss spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Jena gestellt werden. Auf den Informationsseiten der Stadt Jena unter jena.de/corona sind die aktuellen Regelungen abrufbar. Hier gibt es ebenfalls den Link für die Anzeige von öffentlichen und privaten Veranstaltungen.

Digitale Kontaktnachverfolgung mit Corona-Warn App nicht ausreichend

Für die Nutzung von Angeboten in geschlossenen Räumen ist größtenteils die Erfassung von Kontaktdaten notwendig. Hierzu stehen eine Vielzahl von Apps, wie zum Beispiel die Luca App, zur Verfügung, die das IRIS-Gateway implementiert haben. Die Corona-Warn-App reicht für die Datenerfassung nicht aus. Alternativ werden weiterhin die per Hand auszufüllenden Listen angeboten.

 

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