Auf Grund einer Änderung der Thüringer Schulordnung melden die Eltern ihre Kinder erstmalig bereits in der Zeit vom 2. bis 10. Mai 2021 zum Schulbesuch für das übernächste Schuljahr (2022/23) an. Schulpflichtig mit Beginn dieses Schuljahres werden alle Kinder, die am 1. August 2022 sechs Jahre alt sind. Das Schulverwaltungsamt informiert, dass der Saale-Holzland-Kreis aufgrund der Corona-Pandemie vom gewohnten Anmeldeverfahren für Schulanfänger abweicht, um die Gesundheit von Personal, Sorgeberechtigten und künftigen Schülern zu schützen. Die Eltern sollen deshalb zur Anmeldung ihrer Kinder nicht, wie sonst üblich, in die Schulen kommen, sondern die Anmeldungen kontaktlos in der für ihr Kind zuständigen Grundschule (wohnortabhängig) vornehmen. Kontaktlos bedeutet, dass die Schulen den Sorgeberechtigten den Schulanmeldebogen bis spätestens 30. April 2021 in geeigneter Weise zukommen lassen, sodass dieser bis spätestens 10. Mai 2021 ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen in den Schulbriefkasten gesteckt oder auf dem Postweg an die jeweilige Schule gesandt werden soll. Alternativ steht das Formular ab sofort auch auf der Homepage der jeweiligen Schule sowie des Saale-Holzland-Kreises zum Download bereit: https://www.saaleholzlandkreis.de/aktuelles-und-presse/mitteilungen/Der Anmeldung ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizulegen. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das anzumeldende Kind hat, ist dies durch Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (beim Jugendamt erhältlich) nachzuweisen. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2022 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen aber auch bei jeglichen Rückfragen zum Anmeldeverfahren vorrangig die für Ihr Kind zuständige Grundschule oder - insbesondere für Fragen zum Schulbezirk einer Grundschule - das Schulverwaltungsamt des Saale-Holzland-Kreises (Telefon: 036691/70-226, E-Mail: sv@lrashk.thueringen.de). cf
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