Nach der Bekanntgabe der neuen Thüringer Eindämmungsverordnung wurde nun auch die Jenaer Allgemeinverfügung angepasst. Die neue Corona-Verordnung des Landes bildet die Grundlage für die ab Dienstag geltenden Bestimmungen für die Stadt Jena. Im Grunde wurden lediglich die Orte, an denen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, ausgeweitet. Neben den Fußgängerzonen im Grabenring sind nun auch der Holzmarkt, der Teichgraben und der südliche Löbdergraben (zwischen Holzmarkt und Roter Turm) in das Pflichtgebiet aufgenommen. Weitere Informationen sind online unter www.jena.de zu finden.
Die Fraktionen DIE LINKE, CDU, SPD und BÜNDNIS ´90/DIE GRÜNEN haben sich heute darauf verständigt, im... [zum Beitrag]
Nach der Veröffentlichung der dritten Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung wurde nun auch die Jenaer... [zum Beitrag]
Seit Sonntag gilt in Thüringen eine neue Corona-Verordnung. Neben strengeren Kontaktbeschränkungen und... [zum Beitrag]
In seiner heutigen Video-Botschaft geht Oberbürgermeister Thomas Nitzsche nur auf ein Thema ein: das... [zum Beitrag]
Zwei Tage vor neuen Gesprächen zwischen Bund und Ländern hat sich die rot-rot-grüne Landesregierung am... [zum Beitrag]
Am 22. Januar tritt der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag in... [zum Beitrag]
Die SPD-Stadtratsfraktion Jena lädt für Freitag, 22. Januar, von 18 bis 20 Uhr zu einer... [zum Beitrag]
In diesem Jahr steht nicht nur die Bundestags- sondern auch die Thüringer Landtagswahl an. Für beide... [zum Beitrag]
Mit dem am 22. Dezember 2020 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !