Nach der Bekanntgabe der neuen Thüringer Eindämmungsverordnung wurde nun auch die Jenaer Allgemeinverfügung angepasst. Die neue Corona-Verordnung des Landes bildet die Grundlage für die ab Dienstag geltenden Bestimmungen für die Stadt Jena. Im Grunde wurden lediglich die Orte, an denen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, ausgeweitet. Neben den Fußgängerzonen im Grabenring sind nun auch der Holzmarkt, der Teichgraben und der südliche Löbdergraben (zwischen Holzmarkt und Roter Turm) in das Pflichtgebiet aufgenommen. Weitere Informationen sind online unter www.jena.de zu finden.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche geht erneut auf Tour durch die Jenaer Ortsteile, um das Gespräch vor... [zum Beitrag]
Die Interessengemeinschaft der Gewerbegebiete Jena-Süd lud am vergangenen Mittwoch 250 Gäste zum... [zum Beitrag]
In seiner heutigen Video-Botschaft spricht Oberbürgermeister Thomas Nitzsche über den Sporttest bei der... [zum Beitrag]
Mit einem Warnstreik haben heute Beschäftige des öffentlichen Dienstes in Jena unter anderem eine... [zum Beitrag]
Der Planentwurf, die Begründung und das Fachgutachten für das geplante Solarquartier an der... [zum Beitrag]
Ein neues Jahr steht bevor – und mit 2026 verbinden viele Menschen auch neue Erwartungen an die... [zum Beitrag]
Die Bürgerinitiative „Pro Goethe“ hat mehr als 360 Unterschriften für einen Einwohnerantrag bei der... [zum Beitrag]
In seiner heutigen Video-Botschaft spricht Oberbürgermeister Thomas Nitzsche über den Winterdienst und die... [zum Beitrag]
Die Stadt Jena setzt die Grundsteuer für das Jahr 2026 in unveränderter Höhe fest. Die Hebesätze für die... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !