Die Stadt Jena hat mögliche Maßnahmen vorgesehen, die greifen sollen, wenn die kritischen Grenzen von 35 oder 50 Neuinfektionen überschritten werden. Die aktuelle Thüringer Rechtsverordnung verpflichtet die Gesundheitsbehörden beim Überschreiten der Neuinfektionen von 35 bzw. 50 auf 100 000 Einwohner, innerhalb von sieben Tagen weitere Schutzmaßnahmen zu prüfen und zu treffen. Bevor konkrete Maßnahmen getroffen werden, erfolgt eine Abwägung mit dem aktuellen Infektionsgeschehen.
Maßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz von 35
Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 35 pro 100 000 Einwohner überschreiten, dürfen an privaten Feiern und Treffen in geschlossenen Räumen nur noch maximal 15 Personen teilnehmen. Bei Feiern unter freiem Himmel dürfen maximal 25 Personen teilnehmen. Es sind vorerst keine Personeneinschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen vorgesehen. Hier soll aber grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung bestehen.
Maßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz von 50
Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 50 pro 100 000 Einwohner überschreiten, dürfen an Feiern und Treffen in geschlossenen Räumen maximal zehn Personen oder zwei Hausstände teilnehmen. Bei Feiern oder Treffen im Freien dürfen nur noch maximal zehn Personen teilnehmen. Für öffentliche Veranstaltungen soll eine Personenbeschränkung von maximal 100 Personen gelten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung ist Pflicht. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll überall da verpflichtend gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen und wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht gewährleistet werden kann. Dies betrifft den gesamten öffentlichen Raum, also stark frequentierte Verkehrsflächen, Straßen und Plätze.
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