Gesundheitsministerin Heike Werner hat am Dienstag die neue Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vorgestellt. Sie tritt heute in Kraft und gilt bis zum 5. Juni. Neben der eingeschränkten Öffnung der Kindergärten ab Montag wurden noch weitere Maßnahmen getroffen. So gibt es erste Lockerungen der Besuchsverbote für stationäre Pflege-Einrichtungen. Ab dem 15. Mai dürfen Gastronomie und touristische Angebote wieder öffnen. Fitnessstudios, Schwimmbäder unter freiem Himmel und Badeseen, Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen dürfen ab dem 1. Juni wieder öffnen. Bis mindestens zum 5. Juni geschlossen bleiben Hallenbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Diskotheken und Bordelle. Außerdem bleibt professioneller Mannschaftssport untersagt.
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