Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute die neue Thüringer Verordnung zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vorgestellt. Ab dem 13. Mai dürfen alle Einrichtungen und Angebote öffnen, die ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen können und die in dieser Verordnung nicht gesondert geregelt sind. Gestattet ist also beispielsweise die Öffnung von Eltern-Kind-Kureinrichtungen, Frauen- und Familienzentren, Jugendfreizeitstätten und Meeresaquarien. Mit der neuen Verordnung treten außerdem schrittweise auch erste Lockerungen der Besuchsverbote für stationäre Einrichtungen der Pflege und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Kraft. Ab dem 15. Mai dürfen Gastronomie und sonstigen touristische Angebote wieder öffnen. Von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen dürfen ab dem 18. Mai Kindertageseinrichtungen. Spätestens ab dem 15. Juni müssen alle Kindertageseinrichtungen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen haben. Ab dem 1. Juni können Fitnessstudios, Schwimmbäder unter freiem Himmel und Badeseen, Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen wieder öffnen. Bis mindestens zum 5. Juni geschlossen bleiben Hallenbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Diskotheken und Bordelle. Außerdem bleibt professioneller Mannschaftssport untersagt. Die neue Corona-Eindämmungsverordnung tritt am 13. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni.
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