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Jenaer Corona-Neuigkeiten vom Dienstag

Datum: 24.03.2020
Rubrik: Vermischtes

In Jena liegen aktuell laut Angaben der Stadt 93 über Corona-Erkrankungen vor. Damit sind es drei Neuerkrankungen im Vergleich zum Vortag.

Ausnahmeregelungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und systemrelevanter Infrastruktur
Grundsätzlich gilt: Menschen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in den von der Stadt Jena festgelegten Risikogebieten aufgehalten haben, sind zu 14 Tagen häuslicher Quarantäne verpflichtet.
In wenigen Fällen können Ausnahmen genehmigt werden: Personen, die im Gesundheitswesen oder in systemrelevanter Infrastruktur arbeiten, dürfen unter strengen Hygieneregeln zur Ausübung ihrer Arbeit an den Arbeitsplatz zurückkehren. Zu diesen Regeln gehören das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske, die Selbstüberwachung (Fieber- und Symptomeprotokoll) und regelmäßige Tests auf Coronaviren. Nach der Arbeit müssen diese Personen sofort wieder in die häusliche Quarantäne zurück. Darüber hinaus muss es im Unternehmen oder der Einrichtung eine betriebliche Verfahrensanweisung zur regelmäßigen Überwachung des Gesundheitszustands dieser Mitarbeiter geben. Ein ausreichender Schutz der Bürger, Kunden, Patienten und Kollegen des betroffenen Mitarbeiters muss sichergestellt sein.  

Ausnahmeregelungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und systemrelevanter Infrastruktur
Grundsätzlich gilt: Menschen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in den von der Stadt Jena festgelegten Risikogebieten aufgehalten haben, sind zu 14 Tagen häuslicher Quarantäne verpflichtet.
In wenigen Fällen können Ausnahmen genehmigt werden: Personen, die im Gesundheitswesen oder in systemrelevanter Infrastruktur arbeiten, dürfen unter strengen Hygieneregeln zur Ausübung ihrer Arbeit an den Arbeitsplatz zurückkehren. Zu diesen Regeln gehören das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske, die Selbstüberwachung (Fieber- und Symptomeprotokoll) und regelmäßige Tests auf Coronaviren. Nach der Arbeit müssen diese Personen sofort wieder in die häusliche Quarantäne zurück. Darüber hinaus muss es im Unternehmen oder der Einrichtung eine betriebliche Verfahrensanweisung zur regelmäßigen Überwachung des Gesundheitszustands dieser Mitarbeiter geben. Ein ausreichender Schutz der Bürger, Kunden, Patienten und Kollegen des betroffenen Mitarbeiters muss sichergestellt sein.  

Arbeit des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse
Von dieser Regelung macht auch die Jenaer Stadtverwaltung teilweise Gebrauch. Nachdem alle Tests des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse negativ waren, können einzelne Mitarbeiter unter den oben genannten Regeln zurück an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Zeitgleich wird die Arbeit des Stabes noch konsequenter auf die derzeitigen Anforderungen umgestellt. Die Stabstreffen werden derzeit als Telefonkonferenzen abgehalten, persönliches Zusammenkommen gibt es nur noch im Ausnahmefall. Die Möglichkeiten des Home Office werden ausgeweitet, unter anderen durch die Beschaffung weiterer Rechner und der Erhöhung der Serverkapazität. 

Verstöße gegen die Quarantäneregeln gemeldet

Aus der Bevölkerung gingen Meldungen ein, die auf Verstöße gegen die Quarantäneregeln hinweisen. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse nimmt dies sehr ernst. Der Fachdienst Kommunale Ordnung wurde angeordnet, diesen Hinweisen nachzugehen. Nichtbeachtung der Regeln des Infektionsschutzgesetzes können Geldstrafen nach sich ziehen.

Keine Passierscheine notwendig

Nochmals wird darauf hingewiesen: In Jena besteht keine Ausgangssperre. Bescheinigung des Arbeitgebers oder gar Passierscheine für die Einfahrt nach Jena sind nicht notwendig.

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