Aufgrund des erhöhten Informationsbedarfes hat die Bundesagentur für Arbeit auf youtube Videos eingestellt, die über die Voraussetzungen und zum Verfahren bei Kurzarbeit informieren. Bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird, muss im Vorfeld immer eine Anzeige durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Anzeige kann über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Im Antrag werden die Gründe für den Arbeitsausfall abgefragt. Allein das Wort „Corona“ ist nicht ausreichend. Hier sollte kurz und knapp die konkrete betriebliche Situation geschildert werden. Die Agentur für Arbeit Jena berät Unternehmen zum Thema Kurzarbeit. Weitere Informationen gibt es unter der Servicehotline 0800 4 5555 20 und unter www.arbeitsagentur.de. cd
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