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Justizbehörden hatten bei JG-Durchsuchung keine Handlungsmöglichkeiten

Datum: 26.08.2011
Rubrik: Politik

Justizminister Holger Poppenhäger hat die Abgeordneten des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten heute umfassend und vollständig im Fall der Hausdurchsuchung bei Pfarrer König in Jena informiert. Anwesend war auch Generalstaatsanwalt Hartmut Reibold, der als oberster Staatsanwalt Thüringens die Praxis der Thüringer Justiz darstellte. Minister und Generalstaatsanwalt führten aus, warum Thüringer Justizbehörden bei Maßnahmen, die in Verfahren von Justiz­behörden anderer Länder oder deren Ermittlungspersonen in Thüringen durchgeführt werden, weder Handlungspflichten noch Handlungsmöglichkeiten besitzen. Soweit die Fraktion DIE LINKE im Vorfeld der Sitzung organisatorische Änderungen im Bereich der Thüringischen Justiz anmahnte, werden diese von Poppenhäger als nicht notwendig erachtet. „Die bisherigen Regelungen haben sich bewährt und werden durch die Thüringer Justiz beachtet. Versäumnisse der Thüringer Justiz hat es nicht gegeben", erklärte der Minister. Laufende Ermittlungsverfahren anderer Länder werde er nicht bewerten. Poppenhäger wies vielmehr auf die Teilung der Gewalten und die Unabhängigkeit der ermittelnden Justiz hin. Eine Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Durchsuchungsaktion am 10. August 2011 obliegt ausschließlich den zuständigen sächsischen Behörden und den Gerichten. „Aus meiner Sicht kommt es darauf an, dass die bestehenden Regelungen von den agierenden Personen im vertrauensvollen Zusammenwirken umgesetzt werden", sagte der Justizminister abschließend.

 

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