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Streu- und Räumpflicht auf öffentlichen Gehwegen

Datum: 05.12.2014

Gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Gera besteht für alle Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen werden, die Pflicht zum Räumen und Streuen der Gehwege im Winter. Bei Schneefall, Schnee- und Eisglätte sind die öffentlichen Gehwege vor den Grundstücken unverzüglich zu räumen bzw. rechtzeitig zu bestreuen. Die Streu- und Räumpflicht erstreckt sich ebenfalls auf die im Gehwegbereich befindlichen Treppenanlagen und Durchgänge sowie Gehwege an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse einschließlich der Zuwege. Die Winterdienstpflichten der Anlieger gelten von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beräumen. Im Bedarfsfalle, besonders bei überfrierender Nässe, sind die Gehwege mehrmals täglich zu streuen und in einem sicheren Zustand zu erhalten.

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