Prof. Dr. Arne von Boetticher lehrt seit dem Wintersemester 2012/13 Sozialrecht am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Jena. Der gebürtige Oldenburger legt den Schwerpunkt seiner Lehre auf das Existenzsicherungsrecht und das Recht behinderter Menschen. Der Schwerpunkt seiner Forschungs- und Veröffentlichungsaktivitäten liegt im sogenannten Leistungserbringungsrecht, welches die rechtlichen Beziehungen zwischen den Sozialbehörden und privaten Einrichtungen und Diensten regelt, die soziale Leistungen bereitstellen. Aktuell wirkt Prof. von Boetticher an der Neuauflage von zwei Gesetzeskommentaren zum Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") und Sozialgesetzbuch XII ("Sozialhilfe") mit. cd
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