Auf Wunsch der Mitglieder des Stammtisches für Menschen mit Behinderung macht die Stadtverwaltung noch einmal auf Sonderparkrechte aufmerksam. Diese können schwerbehinderte Menschen mit ihrer Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen. Ihnen ist mit gut sichtbar ausgelegtem Sonderparkausweis u.a. gestattet, an Stellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden mit ausgelegter Parkscheibe zu parken. Auf Parkplätzen, auf denen eine Begrenzung der Parkzeit mit Parkscheibe angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken. In Fußgängerzonen während der ausgewiesenen Lieferzeiten zu parken. Damit kann man in Gera zum Beispiel auf dem Kornmarkt oder in der Humboldtstraße im Bereich vor der Einmündung zur Sorge den ganzen Tag parken. Die Ausnahmegenehmigungen können schwerbehinderte Menschen unter Vorlage des Schwerbehinderten- und des Personalausweises beim Fachdienst Verkehr in der Ernst-Toller-Straße 15 beantragen. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 838 41 23 wird empfohlen. cd
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