Auch für die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl der Stadt Gera am Sonntag, 6. Mai, ist die Wahlbenachrichtigungskarte lediglich ein Hilfsmittel, informiert Geras Wahlleiter Norbert Gleinig aufgrund einiger Nachfragen. Sie gibt die Nummer an, unter der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist und erleichtert dem Wähler die Suche nach seinem Wahllokal. Sie muss aber nicht zwingend vorgelegt werden, um wählen zu dürfen. Entscheidend ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dann kann man auch nur mit einem gültigen Ausweisdokument das Wahllokal am Wahltag aufsuchen und wählen. Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag, 04. Mai, 18.00 Uhr im Briefwahllokal der Stadt Gera, Kornmarkt 12, Raum 107 beantragt werden. Im Briefwahllokal kann auch direkt gewählt werden. Wähler, denen die Briefwahlunterlagen antragsgemäß übersandt wurden und die auf diesem Wege einen Wahlschein erhalten haben, können nur durch Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief so übersenden, dass dieser spätestens bis Sonntag, den 06. Mai, 18.00 Uhr bei der Stadt Gera, Kornmarkt 12 eingeht. Die üblichen Postlaufzeiten sind dabei zu beachten. Der Wahlbrief kann aber auch im Rathaus, Kornmarkt 12 (Raum 107 oder Briefkasten) abgegeben werden.
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