Für die Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Jena am Sonntag können noch bis zum Freitag 18 Uhr die Wahlunterlagen beantragt werden. Diese Möglichkeit besteht mit der Wahlbenachrichtigungskarte, schriftlich oder online über den Internetwahlscheinantrag auf www.jena.de. Selbstverständlich können im Briefwahlbüro der Stadt Jena Wahlscheine beantragt werden. Dort kann auch direkt gewählt werden. Für alle Wähler die bereits zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hatten, wurden die Wahlunterlagen versendet. Für alle Briefwähler gelten folgende Regularien: Wähler, die einen Wahlschein erhalten haben, können nur durch Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Die Stimmabgabe im Wahllokal mit dem Wahlschein ist nicht möglich. Die zugestellten Wahlbenachrichtigungskarten behalten auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit.
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