Der Jenaer Stadtrat hat mehrere Vorkaufsrechtssatzungen beschlossen, um künftig leichter Flächen für den Wohnungsbau sichern zu können. Damit kann die Stadt beim Verkauf bestimmter Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Käufer eintreten.
Die Satzungen gelten zunächst für fünf Bereiche in Isserstedt, den Kernbergen, Wenigenjena, Jena-Süd und Jena-Nord. Ziel ist es, langfristig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Bodenspekulationen entgegenzuwirken.
Das Vorkaufsrecht greift allerdings nur, wenn Eigentümer ihre Grundstücke verkaufen. Über eine mögliche Bebauung entscheidet der Stadtrat erst in späteren Verfahren.
Foto: Archiv
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