Die Stadt Jena will sich mehr Handlungsspielraum für neuen Wohnungsbau sichern. Dazu wurden dem Stadtentwicklungsausschuss mehrere Vorkaufsrechtssatzungen vorgelegt, über die später der Stadtrat entscheiden soll.
Mit den Satzungen könnte die Stadt beim Verkauf bestimmter Grundstücke anstelle privater Käufer eintreten und Flächen selbst erwerben. Ziel ist es, langfristig mehr Wohnbaupotenziale zu sichern und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Eine Enteignung ist damit nicht verbunden; das Vorkaufsrecht greift nur, wenn Grundstücke verkauft werden.
Das erste Paket umfasst Flächen am Kapellendorfer Weg in Isserstedt, an der Talschule im Ortsteil Kernberge, An der Trebe in Wenigenjena, im Mädertal in Jena-Süd sowie an der Closewitzer Straße in Jena-Nord.
Der Ankauf möglicher Flächen soll über Kommunale Immobilien Jena erfolgen. Über konkrete Bauvorhaben entscheidet der Stadtrat später. Nach Beschlussfassung sollen auf den die Satzungen auf den Internetseiten der Stadt Jena veröffentlicht und zusätzlich im städtischen Kartenportal dargestellt werden.
Den konkreten Beschluss und die Satzungen finden Sie hier: https://sessionnet.owl-it.de/jena/bi/vo0050.asp?__kvonr=18271&smcspf=4
Foto: Archiv
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