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Bewohnerparken: Neue Regelungen ab April 2026

Datum: 02.02.2026
Rubrik: Politik

Die Stadt Jena erweitert ab dem 1. April das Bewohnerparken in der Innenstadt sowie im Bereich Lutherstraße Ost. Ziel ist es, den vorhandenen Parkraum fairer zu verteilen, Anwohner zu entlasten und das Parkraummanagement im Sinne des Klima-Aktionsplans konsequent weiterzuentwickeln.

Die bestehende Zone I in der Innenstadt wird räumlich abgerundet und an die geltende Parkgebührenzone angepasst. Damit entsteht eine lückenlose Parkraumbewirtschaftung. Neu in die Zone I aufgenommen werden Bereiche abgegrenzt durch den Leutragraben, die Schillerstraße, die Ernst-Haeckel-Straße, den Carl-Zeiß-Platz, die Carl-Zeiß-Straße sowie die Krautgasse.

Bewohnerparkausweise können ab 2. Februar unter anderem von Bewohnern folgender Straßen beantragt werden:

    Carl-Zeiß-Platz (östlicher Straßenseite)

    Carl-Zeiß-Straße (komplett)

    Ernst-Abbe-Platz und Ernst-Abbe-Straße (komplett)

    Ernst-Haeckel-Platz (Nr. 5 und 6)

    Goethestraße (komplett)

    Leutragraben (Nr. 2, 4, 6 und 8 – westliche Seite)

Zusätzlich wird eine neue Bewohnerparkzone im Bereich östlich der Riedstraße eingerichtet. Sie wird begrenzt durch die Lutherstraße, die Riedstraße, die Jahnstraße und den Carl-Zeiß-Platz.

Zur neuen Zone IV gehören:

    Blumenstraße (komplett)

    Carl-Zeiß-Platz (Nr. 8, 10, 12, 14, 15 und 16)

    Jahnstraße (östlich des Jahnplatzes)

    Lutherstraße (östlich der Riedstraße)

    Riedstraße (komplett)

In der neuen Zone IV gelten unterschiedliche Regelungen:

Östlich der Riedstraße: Mischprinzip – Parken mit Parkschein oder gebührenfrei mit Bewohnerparkausweis.

Westlich der Riedstraße: Reines Bewohnerparken. Dort dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis parken. Teilweise, etwa in der Lutherstraße, gilt diese Regelung nur in den Abend- und Nachtstunden von 18:00 bis 08:00 Uhr.

Einen Bewohnerparkausweis erhalten Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Bewohnerparkzone haben, keinen privaten Stellplatz in dieser Zone nutzen können und Halter eines Kraftfahrzeugs bis 3,5 Tonnen sind oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen.

Die Beantragung ist online möglich. Informationen sowie eine Parkgebietssuche finden sich unter:

    mobilitaet.jena.de/bewohnerparken

    service.jena.de/bewohnerparkausweis-beantragen

Ab sofort werden die Bewohnerparkzonen zudem übersichtlich im städtischen Kartenportal dargestellt. Maßgeblich ist jedoch immer die Beschilderung vor Ort. In den neuen Zonen erfolgt die Beschilderung voraussichtlich Ende März. Dann werden auch die Parkautomaten aufgestellt.

Foto: pixabay/Nile

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