Wegen aktueller Geflügelpestfälle hat der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht. In ausgewiesenen ornithologischen Risikogebieten gilt ab sofort eine Stallpflicht. In Jena betrifft dies Kunitz, Löbstedt, Maua sowie den nördlich des Steinbachs gelegenen Teil von Zwätzen. Dort muss Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung gehalten werden. Eine weitere Verfügung betrifft Geflügelausstellungen und den Handel mit Geflügel.
Die kompletten Allgemeinverfügungen können hier abgerufen werden: https://zvl.jena.de/de/allgemeinverfuegungen-zur-bekaempfung-der-gefluegelpest
Foto: pixabay
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