Das Landgericht Gera hat dem Unterlassungsantrag des FC Carl Zeiss Jena stattgegeben. Damit dürfen künftig keine Hausverbote durch die Kommunale Immobilien Jena (KIJ) ausgesprochen werden. Das Gericht bestätigte – vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache – die Rechtsauffassung des Clubs, wonach das Hausrecht an Spieltagen ausschließlich bei der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH liegt.
Geschäftsführer Patrick Widera sprach von einem wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit: „Nun haben wir die von uns angestrebte Klarheit und damit einen langfristigen Handlungsrahmen für beide Partner.“ Zugleich betonte er, dass der Verein keine Konfrontation mit der Stadt suche. Der FCC habe im Verfahren aktiv auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt, die jedoch abgelehnt wurde.
Der Club unterstreicht, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Jena auf vielen Ebenen partnerschaftlich verlaufe und man an einem konstruktiven Miteinander mit klaren Zuständigkeiten festhalte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Jena kündigte umgehend an, dass sie, nach Sichtung und Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Jena einlegen werde.
Foto: FCC
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