St. Gangloff: Bei einer Verkehrskontrolle kontrollierten Beamte einen Pkw, dessen Fahrer weder eine gültige Fahrerlaubnis noch einen Versicherungsschutz für das Fahrzeug vorweisen konnte. Gegen den 40-Jährigen ist ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden. Neben der Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels erfolgte die Untersagung der Weiterfahrt.
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Eisenberg: Als zwei Besucher einer Musikveranstaltung in der Ladestraße in einen Streit gerieten, ging ein... [zum Beitrag]
Kahla: Ein Mann lief am Mittwochnachmittag durch die Innenstadt von Kahla. Durch seine schnellen Schritte... [zum Beitrag]
Trotz/Rauschwitz: Ein 22-jähriger Motorradfahrer ist am Donnerstagnachmittag bei einem Unfall auf der... [zum Beitrag]
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