Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises weist aufgrund der anhaltenden Trockenheit darauf hin, dass die Nutzung von Trinkwasser zur gärtnerischen Verwendung auf ein Mindestmaß reduziert werden soll. Unbedingt erforderliche gärtnerische Bewässerungen sollten in den Nachtstunden erfolgen. Mit Trinkwasser sollte grundsätzlich sparsam umgegangen werden.
Desweiteren wird auf die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot aus dem Amtsblatt Nr. 5/2025 vom 31. Mai 2025 und auf der Internetseite des Landkreises verwiesen: https://www.saaleholzlandkreis.de/fileadmin/user_upload/PDF/2025_PDF/2025-05-31_Wasserentnahmeverbot_SHK.pdf
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