Wegen niedriger Wasserstände muss auch in diesem Jahr die Wasserentnahme im Landkreis eingeschränkt werden. Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Es ist daher ab sofort verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Teiche und Quellen) zum Zwecke der Bewässerung mittels Pumpen oder durch Schöpfen mit Handgefäßen zu entnehmen.
Erstmals gilt das Entnahmeverbot in diesem Jahr auch für Brunnen. Eine Ausnahme gibt es für landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen mit wasserrechtlicher Erlaubnis. Diese dürfen zumindest zwischen 20.00 und 06.00 Uhr bei Einhaltung der erlaubten Entnahmemengen beregnet werden. Das gilt auch für Brunnen oder Quellen zum Zwecke der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Bewässerung.
Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.
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