Nachrichten

Hausverbot für zwei Trunkenbolde ausgesprochen

Datum: 16.04.2025
Rubrik: Polizei

Jena: Gegen 18:30 Uhr informierte am Dienstag eine Mitarbeiterin eines Einkaufsmarktes über zwei männliche Personen auf dem Grundstück, welche bereits sowohl für den Markt als auch den Parkplatz ein Hausverbot erhielten, diesem aber nicht nachkamen. Vor Ort konnten dann ein 75- und ein 46-Jähriger festgestellt werden. Beiden wurde das Hausverbot nochmals verdeutlicht und in der Folge eine Anzeige gefertigt. Jedoch konnte der 46-Jährige, aufgrund seiner Alkoholisierung von 4,51 Promille den Heimweg nicht allein antreten. Mit Eintreffen des Rettungswagens verlor der erheblich alkoholisierte Mann das Bewusstsein, weshalb er in ein Krankenhaus gebracht werden musste.

Weitere Meldungen aus dieser Rubrik

Diebe im Theaterhaus

Jena: Unbekannte verschafften sich in der Nacht zum Dienstag Zutritt zum Theaterhaus im Schillergässchen.... [zum Beitrag]

Ladendieb beleidigt Mitarbeiter

Jena: Gegen 13:20 Uhr beobachteten Mitarbeiter eines Geschäfts am Steinweg einen Mann, der offenbar... [zum Beitrag]

Mit manipuliertem E-Bike geflüchtet

Jena: Am Donnerstagabend wollte eine Polizeistreife in der Fritz-Ritter-Straße den Fahrer eines E-Bikes... [zum Beitrag]

Zusammenstoß beim Abbiegen

Jena: Zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw kam es am Dienstagmorgen. Ein Autofahrer war auf der... [zum Beitrag]

Dringender Zeugenaufruf

Jena: Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am 24. August 2026 in der Erlanger Allee sucht der... [zum Beitrag]

Auseinandersetzung im Supermarkt

Jena: Am Mittwochnachmittag kam es in einem Supermarkt am Leutragraben zu einer körperlichen... [zum Beitrag]

Schwierige Bergung

Jena: Am Mittwochnachmittag kam es auf der B88 zwischen Jena und Kahla zu einem Verkehrsunfall mit einem... [zum Beitrag]

Halten zu spät bemerkt

Jena: Gegen 11:05 Uhr fuhren am Mittwoch zwei Pkw auf der Schlippenstraße und wollten beide nach rechts in... [zum Beitrag]

Durch Lebenspartner verletzt

Jena: Am Dienstagnachmittag kam es in einer Wohnung zu einer körperlichen Auseinandersetzung zum Nachteil... [zum Beitrag]