Aufgrund zahlreicher eingegangener Anfragen und anhaltender Unklarheiten fasst die Stadt nun die wichtigsten Aspekte der Reform in einem FAQ zusammen. Es stellt zusätzlich neben dem telefonischen Service auch eine digitale Hilfe bereit, um eine schnelle Unterstützung zu gewährleisten. Das FAQ ist ab auf der Webseite der Stadt Jena zu finden: www.jena.de/news
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf wurde 2019 auf Bundesebene eine Reform beschlossen, um eine verfassungskonforme, gerechtere und zeitgemäße Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Der Freistaat Thüringen hatte sich damals bei der Neubewertung der Grundstücke für die Anwendung des Bundesmodells, ohne spezifische Differenzierung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken, entschieden. Die neue Landesregierung überdenkt dieses Verfahren aktuell.
Zur Eröffnung des Frühlingsmarktes am 9. Mai findet wie jedes Jahr ein Bieranstich mit Oberbürgermeister... [zum Beitrag]
Die ÜAG gGmbH lädt am Freitag, 16. Mai, um 13:00 Uhr im Hof der ÜAG gGmbH, Am Steinbach 15 zur... [zum Beitrag]
Rund 100.000 Euro stellt die Stadt jährlich für Ideen von Jenaer Bürgern, die ihre Stadt lebenswerter... [zum Beitrag]
Der DGB Kreisverband Jena/ Saale-Holzland lädt am 1. Mai unter dem Motto „Mach dich stark mit uns“ um... [zum Beitrag]
Am Samstag, 10. Mai, beteiligt sich Jena am bundesweiten Tag der Städtebauförderung unter dem Motto... [zum Beitrag]
Am Freitag, 2. Mai, bleiben die Dezernate der Stadtverwaltung Jena aufgrund des Brückentages für den... [zum Beitrag]
Kultur ist im Wandel – zunehmende Spaltungen setzen die westlichen Demokratien unter Druck. Beim ersten... [zum Beitrag]
Im Rahmen der von der Landesmedienanstalt Thüringen initiierten Medienaktionswoche gegen Desinformation... [zum Beitrag]
Glitzerndes Wasser, strahlende Sonne und der Geruch von Bratwurst in der Luft. Genau das erlebten die... [zum Beitrag]
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