Aufgrund zahlreicher eingegangener Anfragen und anhaltender Unklarheiten fasst die Stadt nun die wichtigsten Aspekte der Reform in einem FAQ zusammen. Es stellt zusätzlich neben dem telefonischen Service auch eine digitale Hilfe bereit, um eine schnelle Unterstützung zu gewährleisten. Das FAQ ist ab auf der Webseite der Stadt Jena zu finden: www.jena.de/news
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf wurde 2019 auf Bundesebene eine Reform beschlossen, um eine verfassungskonforme, gerechtere und zeitgemäße Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Der Freistaat Thüringen hatte sich damals bei der Neubewertung der Grundstücke für die Anwendung des Bundesmodells, ohne spezifische Differenzierung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken, entschieden. Die neue Landesregierung überdenkt dieses Verfahren aktuell.
Jährlich kommen über 200.000 Touristen nach Jena. Diese sollen es in Zukunft leichter haben. Die... [zum Beitrag]
In den Fußgängerzonen der Innenstadt gilt es, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Die Fußgängerzonen sind für... [zum Beitrag]
Mit einem bunten Familiennachmittag im Ostbad verabschiedet die Jenaer Bädergesellschaft die Sommerferien.... [zum Beitrag]
Bei einer großangelegten Einsatzübung probten am Mittwochabend die Freiwilligen Feuerwehren Göschwitz,... [zum Beitrag]
Dr. Rüdiger Grunow ist am 31. Juli 2026 im Alter von 86 Jahren im Kreis seiner Familie in Closewitz... [zum Beitrag]
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Als Teil einer Veranstaltungsreihe zu Haltung, Dialog und Faktenkompetenz lädt die Freiwilligenagentur... [zum Beitrag]
Eine erfrischende Tradition wurde gestern fortgeführt: Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche traf bei... [zum Beitrag]
In der Ernst-Schneller-Straße 8 in Lobeda-Ost wird ein Plattenbau aus den 70er-Jahren von jenawohnen... [zum Beitrag]
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