Aufgrund zahlreicher eingegangener Anfragen und anhaltender Unklarheiten fasst die Stadt nun die wichtigsten Aspekte der Reform in einem FAQ zusammen. Es stellt zusätzlich neben dem telefonischen Service auch eine digitale Hilfe bereit, um eine schnelle Unterstützung zu gewährleisten. Das FAQ ist ab auf der Webseite der Stadt Jena zu finden: www.jena.de/news
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf wurde 2019 auf Bundesebene eine Reform beschlossen, um eine verfassungskonforme, gerechtere und zeitgemäße Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Der Freistaat Thüringen hatte sich damals bei der Neubewertung der Grundstücke für die Anwendung des Bundesmodells, ohne spezifische Differenzierung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken, entschieden. Die neue Landesregierung überdenkt dieses Verfahren aktuell.
Vor fast 100 Jahren wurde in Jena ein außergewöhnliches Bildungsprojekt ins Leben gerufen. Am 1. Mai 1926... [zum Beitrag]
Am Freitag, 1. Mai, öffnet das Jenaer Südbad um 10:00 Uhr seine Tore und läutet die Freibadsaison ein.... [zum Beitrag]
Auch in diesem Jahr hat die Sternfahrt „Trucker for Kids“ wieder für besondere Momente gesorgt. Am... [zum Beitrag]
Das Photonikcluster OptoNet e.V. hat die Rezertifizierung für das GOLD-Label der European Cluster... [zum Beitrag]
„Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ – unter diesem Motto findet am 9. Mai 2026 bundesweit der Tag der... [zum Beitrag]
In Jena hat sich eine Ortsgruppe des Fachverbandes FUSS e.V. gegründet. Bei einem Treffen in der... [zum Beitrag]
Das Wetter am Wochenende verspricht viel Sonne und am Samstag steigt das Thermometer fast bis auf 20 Grad.... [zum Beitrag]
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Am Samstag, 25. April, wird in Winzerla wieder getrödelt. Von 9 bis 13 Uhr lädt der Trödelmarkt rund um... [zum Beitrag]
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