Aufgrund zahlreicher eingegangener Anfragen und anhaltender Unklarheiten fasst die Stadt nun die wichtigsten Aspekte der Reform in einem FAQ zusammen. Es stellt zusätzlich neben dem telefonischen Service auch eine digitale Hilfe bereit, um eine schnelle Unterstützung zu gewährleisten. Das FAQ ist ab auf der Webseite der Stadt Jena zu finden: www.jena.de/news
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf wurde 2019 auf Bundesebene eine Reform beschlossen, um eine verfassungskonforme, gerechtere und zeitgemäße Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Der Freistaat Thüringen hatte sich damals bei der Neubewertung der Grundstücke für die Anwendung des Bundesmodells, ohne spezifische Differenzierung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken, entschieden. Die neue Landesregierung überdenkt dieses Verfahren aktuell.
Die Stadt Jena hat eine Online-Befragung zur kommunalen Pandemievorsorge gestartet. Ziel ist es,... [zum Beitrag]
Der 14. Tag der Stadtgeschichte widmet sich am Samstag, 14. März, den verschwundenen Bauwerken in Jena.... [zum Beitrag]
Ein Projektteam des Universitätsklinikums Jena gehört zu den Gewinnern im Hochschulwettbewerb des... [zum Beitrag]
Das Universitätsklinikum Jena ist erneut als Mitralklappen-Zentrum zertifiziert worden. Die Auszeichnung... [zum Beitrag]
Im Rahmen der Vortragsreihe "Science & Society" spricht die Biologin und Autorin Nina Ruge am... [zum Beitrag]
Das Martin-Niemöller-Haus in Lobeda feiert am Sonntag, 8. März, seine 43. Kirmes und zugleich den 43.... [zum Beitrag]
Die Jenaer Natur-Ranger laden am Sonntag, 8. März, zu einer geführten Wanderung zum Märzenbecher-Gebiet... [zum Beitrag]
Auf der Saale in Jena ist derzeit vermehrt Schaumbildung zu beobachten. Das hat in den vergangenen Tagen... [zum Beitrag]
Das Universitätsklinikum Jena (UKJ) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben einen Qualitätsvertrag zur... [zum Beitrag]
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