Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die B 88 Jena – Ausbau der Osttangente erfolgt die Auslegung der 1. Planänderung. Die Grundausformung der Verkehrsanlage (z.B. Geometrie, Höhenlage) ist unverändert. Die Änderungen beziehen sich auf Anpassungen infolge geänderter Vorschriften sowie ergänzte Gutachten. Die Planunterlagen liegen vom 10. Februar bis 10. März 2025 im Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt zur Einsichtnahme aus. Einwendungen und Hinweise sind nur zu den Änderungen möglich.
Die Planungsunterlagen sind auch auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes einsehbar.
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