Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Bundesrecht erhoben. Der Stadtrat Jena hat nun die neuen Hebesätze beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B sinkt von 495 auf 400. Für die Grundsteuer A wird der Hebesatz auf 0 gesetzt (bisher: 300). Bürgermeister Christian Gerlitz erklärte, dass der Verwaltungsaufwand für diese Grundsteuer A unverhältnismäßig hoch sei, bei Mehreinnahmen von nur rund 75.000 Euro jährlich.
Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum Jahresende 2024 ihre Gültigkeit. Neue Bescheide werden voraussichtlich im März 2025 verschickt. Bürger sollten Daueraufträge stornieren, Lastschriften erfolgen automatisch zum nächstmöglichen Termin.
Die Anpassung ist für die Stadt aufkommensneutral, was keine zusätzlichen Einnahmen für die Kommune bedeutet. Für die Bürger ändern sich die Beiträge jedoch je nach Grundstücksbewertung: Wohngrundstücke wurden aufgewertet und werden damit mehr belastet, Gewerbegrundstücke werden entlastet.
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