Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Diesen Entlastungsbetrag können sie für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Eine Möglichkeit kann zum Beispiel eine ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe sein. Ab dem 1. Januar 2025 muss dafür zwingend ein von den Pflegekassen anerkannter Kurs absolviert werden. Diese Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Bis zum 31. Dezember 2024 dürfen Nachbarschaftshelfer ohne Kurs sofort tätig werden, sobald die Registrierung bei der Pflegekasse erfolgt ist. Diese Registrierung ist Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Weitere Informationen: Frau Buchholz-Mann unter Telefon: 507 660 oder kontakt@pflegestuetzpunkt-jena.de
Foto: pixabay
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