Auch in diesem Jahr erhalten nur die Besitzer von Grundstücken in Jena, die erst zum 1. Januar 2023 grundsteuerpflichtig geworden sind oder bei denen sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben, einen schriftlichen Bescheid. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Da die Hebesätze für die Grundsteuer unverändert geblieben sind, wurde für alle anderen die Grundsteuer in diesem Jahr aus Gründen der Kostenersparnis wieder durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt festgesetzt. Einzusehen ist es auch im Internet unter rathaus.jena.de. Danach haben diese Grundstückseigentümer die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten. cd
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