Auch in diesem Jahr erhalten nur die Besitzer von Grundstücken in Jena, die erst zum 1. Januar 2023 grundsteuerpflichtig geworden sind oder bei denen sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben, einen schriftlichen Bescheid. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Da die Hebesätze für die Grundsteuer unverändert geblieben sind, wurde für alle anderen die Grundsteuer in diesem Jahr aus Gründen der Kostenersparnis wieder durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt festgesetzt. Einzusehen ist es auch im Internet unter rathaus.jena.de. Danach haben diese Grundstückseigentümer die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten. cd
Der Aktionsplan „Lokale Vielfalt – Demokratie in Thüringen stärken“, vereinbart von der Thüringer... [zum Beitrag]
Im heutigen Video spricht Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche über die Radverkehrszählung und das... [zum Beitrag]
Im heutigen Video spricht Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche unter anderem über 70 Jahre... [zum Beitrag]
Zwei Demonstrationen für Frieden, die sich jedoch wie zwei Pole unvereinbar gegenüberstehen. Auf der einen... [zum Beitrag]
In der letzten Stadtratssitzung regte Michael Schubert in der Einwohnerfragestunde an, durch Maßnahmen wie... [zum Beitrag]
Nach ihrer Auftaktsitzung im Frühjahr hat die Arbeitsgruppe „Vorsorgestrategie Pandemie“ nun die... [zum Beitrag]
Um Bürgerbeteiligung als festen Bestandteil der Stadtentwicklung in Jena zu verankern, wurde 2017 der... [zum Beitrag]
Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 4. Juni 2025 beschlossen, ein erstes... [zum Beitrag]
Die Einwohneranfrage von Britta Salheiser lenkt die Aufmerksamkeit auf das Miteinander von Radfahrern und... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !