Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ab diesem Jahr keine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung mehr vorlegen, sondern ihre Arbeitsunfähigkeit nur noch dem Arbeitgeber mitteilen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Für arbeitslos gemeldete Kunden der Arbeitsagentur und der Jobcenter gilt diese Regelung nicht. Sie müssen auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Arbeitsagenturen gesetzlich berechtigt, die Bescheinigung elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de. cd
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