Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ab diesem Jahr keine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung mehr vorlegen, sondern ihre Arbeitsunfähigkeit nur noch dem Arbeitgeber mitteilen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Für arbeitslos gemeldete Kunden der Arbeitsagentur und der Jobcenter gilt diese Regelung nicht. Sie müssen auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Arbeitsagenturen gesetzlich berechtigt, die Bescheinigung elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de. cd
Die Initiative Innenstadt Jena kann ihre Arbeit für eine lebendige und attraktive... [zum Beitrag]
Dr. Dominic Dorfner übernimmt zum 1. August den Vorstandsvorsitz der JENOPTIK AG. Der Aufsichtsrat hatte... [zum Beitrag]
Der REWE-Markt von Antje Eismann in Jena-Lobeda wurde Thüringer Landessieger beim Deutschen Fruchtpreis... [zum Beitrag]
Jenoptik unterstützt die 15. Jenaer Lasertagung als Platin-Partner. Eine entsprechende Vereinbarung wurde... [zum Beitrag]
1990 startete die Firma Elektroservice Bräuer in Jena noch als reiner Reparaturbetrieb für Elektrogeräte.... [zum Beitrag]
Bei bestem Wetter lockte der Jobwalk auf dem Marktplatz abermals gezielte Besucher und zufällige Passanten... [zum Beitrag]
Die Zahl der Arbeitslosen in Jena ist im Mai gesunken. Nach Angaben der Agentur für Arbeit waren 3.634... [zum Beitrag]
Unternehmen aus Jena und der Region können sich noch bis zum 31. Mai für den i-work-Unternehmenspreis... [zum Beitrag]
Die Kontinent Spedition GmbH ist von der IHK Ostthüringen als „TOP-Ausbildungsunternehmen 2026“ der Stadt... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !